Voraussetzungen für den Übertritt
Wir nehmen Kinder in unsere 5. Klassen auf, die am 30. September des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin .
Schüler aus bayerischen Grundschulen werden aufgenommen, wenn im Gesamturteil des Übertrittszeugnisses der Grundschule geeignet für die Realschule (oder für das Gymnasium) angegeben ist. Fehlt diese Eignung, kann das Kind zum Probeunterricht angemeldet werden.
Probeunterricht
Wenn Sie Ihr Kind aus einer bayerischen Grundschule ohne Eignung für die Realschule an unsere Schule schicken wollen, können Sie es zum Probeunterricht anmelden.
Prüfer: 2 Lehrkräfte der Realschule
Fächer: Deutsch (Aufsatz, Diktat, Sprachlehre, mündliche Prüfung) und Mathematik (Rechenfertigkeit, Textaufgaben, mündliche Prüfung)
Bestanden: Bei mindestens einmal Note 3 und einmal Note 4 in Deutsch bzw. Mathematik
Elternwille: Übertritt bei zweimal Note 4 in Deutsch und Mathematik auf Elternwille möglich.
Den Termin für den Probeunterricht erfahren Sie hier.
Bei den Schülern aus Baden-Württemberg richten wir uns nach der Grundschulempfehlung.
Schüler aus der 5. Klasse der bayerischen Haupt-/Mittelschule benötigen einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik. Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich.
Bei Schülern aus anderen Bundesländern nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf oder schicken Sie eine E-mail an unsere Beratungslehrerin.