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Das Landratsamt Neu-Ulm gibt gemäß §§ 18 und 19 der 12. BayIfSMV bekannt:

 

Im Landkreis Neu-Ulm liegt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 09.04.2021, über 100.
Somit gelten ab Montag, dem 12.04.2021 bis Sonntag, dem 18.04.2021 die maßgeblichen
Regelungen für die Öffnung von Schulen, Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder
gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr.1, Abs. 4 sowie § 19 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV.
Für die Realschule Illertissen gilt:

  • in den Abschlussklassen findet – wie gewohnt –  Präsenzunterricht statt.
  • Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind die
    Voraussetzungen gemäß § 18 Abs. 4 BayIfSMV (Testpflicht) zu beachten.
    Am Montag findet in der ersten Stunde eine Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler statt.
  • In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  • Notbetreuung wird eingerichtet.